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Einkommensteuer
Absetzbarkeit von Topfsonderausgaben bis 60.000 Euro Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 10. Juli 2009 um 12:46

Die steuerliche Absetzbarkeit von Topfsonderausgaben (zB Prämien zu freiwilligen Renten und Krankenversicherungen, Aufwendungen für die Wohnraumschaffung, Erwerb junger Aktien) wird derzeit ab einem Einkommen von 36.400 Euro bis 50.900 Euro auf Null eingeschliffen.

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Klarstellung bei der Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 15. Mai 2009 um 09:40
Im Rahmen des Wartungserlasses zu den EStR 2000 vom 12.1.2009 ist es auch zu einer Änderung hinsichtlich der Vergütung von höchstpersönlichen Tätigkeiten gekommen.
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Steuerreform 2009 - Aufrollung im April Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 15. April 2009 um 14:19
Das Steuerreformgesetz 2009 ist am 5. 3. 2009 vom Finanzausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen worden:
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Neue Sachbezugsverordnung für Dienstwohnungen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 15. April 2009 um 13:41

Im Gefolge der Aufhebung von Teilen der Sachbezugsverordnung (Wohnraumbewertung) durch den Verfassungsgerichtshof wurde vom BMF die Sachbezugsverordnung mit Wirkung ab 1.1.2009 wie folgt geändert:

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