XOPQBNMKK
Verlängerung erhöhtes Kilometergeld und Pendlerpauschale Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 23. April 2010 um 12:11
Per 1.7.2008 wurde als Ausgleich zu den gestiegenen Treibstoffpreisen das Kilometergeld, die Pendlerpauschale sowie der Pendlerzuschlag erhöht. Ursprünglich sollten die erhöhten Werte nur bis Ende des Jahres 2009 gültig sein. Diese werden nun aber um ein weiteres Jahr verlängert, sodass noch bis Ende 2010 folgende Werte angesetzt werden können:

 

Kilometergeld/km in €

 

• PKW.............................................0,42

• für jede mitbeförderte Person.....0,05

• Motorrad bis 250 cm
3.............0,14

• Motorrad über über 250 cm3.....0,24

 

 

Pendlerpauschale pro Jahr in €

 

kleine Pendlerpauschale

 

• bis 20 km.........................................–

• 20 – 40 km..............................630,00

• 40 – 60 km...........................1.242,00

• über 60 km...........................1.857,00

 

 

große Pendlerpauschale pro Jahr

 

• bis 20 km..................................342,00

• 20 – 40 km........................... 1.356,00

• 40 – 60 km........................... 2.361,00

• über 60 km............................3.372,00

 

Das Kilometergeld kann wie bisher maximal für die ersten 30.000 Kilometer angesetzt werden. Bei Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Jahr können entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten geltend gemacht werden.

 

Bei der kleinen Pendlerpauschale ist ausschließlich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgeblich. Sie kann erst ab einer Entfernung von 20 Kilometern geltend gemacht werden. Die große Pendlerpauschale ist anzuwenden, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist.

 

 

Zuschlag zum Pendlerpauschale

 

Bei Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt und die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (Gutschrift vom Finanzamt) auf bis zu € 240,00.