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Steuerreform 2009 - Aufrollung im April Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 15. April 2009 um 14:19
Das Steuerreformgesetz 2009 ist am 5. 3. 2009 vom Finanzausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen worden:

Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2008 enden, hat eine Aufrollung im Sinn des § 77 Abs. 3 EStG, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind und ein aufrechtes Dienstverhältnis bei diesem Arbeitgeber vorliegt, ehebaldigst, jedoch bis spätestens 30. 6. 2009 stattzufinden.

EMSENHUBER & PARTNER wird die Aufrollung für die Monate Jänner bis März mit der April-Abrechnung vornehmen.