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Lohnnebenkostenförderung – Beschäftigungsbonus Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 03. Juli 2017 um 12:19

Seit kurzem stehen die Förderrichtlinien zum Beschäftigungsbonus fest.

Jeder Unternehmer der ein zusätzliches Beschäftigungsverhältnis (Zuwachs von zumindest einer Vollzeitkraft) schafft und der zusätzliche Beschäftigte mindestens 4 Monate durchgehend im Unternehmen beschäftigt wird, kann einen Förderantrag stellen. Für Lehrlinge und geringfügige Beschäftigte gibt es keinen Beschäftigungsbonus.

Der Beschäftigungsbonus fördert bis zu drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten.

Die Abwicklung des Beschäftigungsbonus wird im Rahmen eines Förderantrages beim AWS durchgeführt. Ein Antrag kann ab sofort gestellt werden. Der Förderantrag ist bis spätestens 30 Tage nach Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses zu stellen.

Anbei finden Sie die Förderrichtlinien sowie allgemeine Informationen zum Beschäftigungsbonus. Weiters werden wir Sie bei wichtigen Informationen zum Beschäftigungsbonus am Laufenden halten.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen das Team von EMSENHUBER & PARTNER jederzeit gerne zur Verfügung. 

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