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Kündigungsschutz nach Fehlgeburt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Arbeiterkammer Oberösterreich   
Freitag, 08. April 2016 um 09:24

Eine Fehlgeburt ist für jede betroffene Frau ein emotional und gesundheitlich extrem belastendes Ereignis. Leider ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass Frauen unmittelbar nach einer Fehlgeburt gekündigt worden sind. Jetzt hat die Gesetzgebung diese Lücke geschlossen: Seit Anfang des Jahres gibt es für betroffene Frauen einen vierwöchigen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
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