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All-In-Verträge |
Geschrieben von: Salzburger Nachrichten |
Freitag, 08. April 2016 um 09:19 |
Bei All-In-Verträgen genügt es nicht mehr, einen Pauschalbetrag anzugeben, der auch Mehrleistungen mit abgelten soll. Im Dienstvertrag oder auf dem Dienstzettel muss zusätzlich das Grundgehalt stehen. Darauf zu vergessen kann für Unternehmen teuer werden. |