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Die Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG Drucken
Geschrieben von: Wirtschaftskammer Österreich   
Donnerstag, 21. Januar 2016 um 08:45

 

Das Einkommensteuergesetz sieht eine kalenderjahrbezogene Verpflichtung zur Mitteilung von personen- und leistungsbezogenen Daten vor. Diese Mitteilungsverpflichtung besteht, wenn natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen (z.B. OG, KG, GesbR und Miteigentumsgemeinschaften) bestimmte Leistungen außerhalb eines steuerlichen Dienstverhältnisses erbringen und dabei bestimmte unten beschriebene Entgeltsgrenzen überschritten werden.

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