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Sparpaket - Sonstige Änderungen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Dienstag, 27. März 2012 um 14:56
Als weitere für Unternehmer und andere Steuerpflichtige interessante Änderungen sind noch anzuführen:

 

  • Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird ab 2013 um zusätzlich € 90 angehoben.
  • Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung werden im GSVG ab 2013 auf 18,5 % (derzeit 17,5 %) und im BSVG schrittweise ab 1.7.2012 von derzeit 15,5 % auf 17 % (ab 1.1.2015) erhöht.
  • Die Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung im GSVG wird ab dem Jahr 2013 nicht mehr – wie ursprünglich geplant - bis zur Geringfügigkeitsgrenze im ASVG abgesenkt. Der Wert für 2012 unterliegt dann ab 2013 der jährlichen Aufwertung.
  • Ab 1.1.2013 fällt bei Kündigung eines (echten oder freien) Dienstnehmers durch den Dienstgeber eine sogenannte „Auflösungsabgabe“ in Höhe von €110 an. Ausgenommen sind auf längstens 6 Monate befristete Dienstverhältnisse.
  • Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) wird ab 2013 von 2 % auf 5 % angehoben.
  • Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters.