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Sparpaket - Sonstige einkommensteuerliche Änderungen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Dienstag, 27. März 2012 um 14:52

• Die Begünstigung für die Mineralölsteuer für Busse im Werkverkehr (nur Wien) Schienenfahrzeugen und Agrardiesel (€ 0,299/Liter) wird mit 01.01.2013 abgeschafft.

 

• Die Sozialversicherung bei der GSVG (Gewerbe) und BSVG (Landwirtschaft) wird ab 01.04.2012 um 1% erhöht.

TIPP: Durch eine Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens kann die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beeinflusst werden (geringeres Geschäftsführergehalt – dafür Miete od. Gewinnausschüttung). 


• Abgeltungssteuer für Schweizer Bankguthaben

 

• Einführung der Finanztransaktionssteuer  - ab 2015 ?

 

• Halbierung der Bausparprämien

 

• Verlängerung des Pensionsantrittsalters auf 63 Jahre (bei der Korridorpension).

 

 

3.1. Ausländische Verluste

Verluste aus ausländischen Einkunftsquellen (zB ausländische Betriebsstätte oder Vermietungstätigungstätigkeit im Ausland) können auch bei Anwendung der DBA-Befreiungsmethode in Österreich berücksichtigt werden. Die in Österreich steuerlich absetzbaren Auslandsverluste sind dabei nach den österreichischen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu berechnen. Wenn sich durch die Umrechnung des Auslandsverlustes auf einen „österreichischen“ Verlust ein höherer Verlustbetrag ergibt oder überhaupt erst ein Verlust entsteht (zB durch im Ausland nicht abzugsfähige Zinsen iZm Beteiligungen oder durch eine höhere ausländische Steuerbemessungsgrundlage wegen Bilanzierung nach IFRS), so kann derzeit dieser höhere, nach österreichischen Grundsätzen ermittelte Auslandsverlust steuerlich geltend gemacht werden. Ab der Veranlagung 2012 darf in diesem Fällen nur mehr der geringere ausländische (steuerliche) Verlust steuermindernd abgesetzt werden.

Eine vergleichbare Regelung wird auch im Körperschaftsteuergesetz für die Berechnung der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften (Gruppenmitglieder), die im Rahmen der Gruppenbesteuerung von den Gewinnen des österreichischen Gruppenträgers abgesetzt werden, verankert.

 

3.2. Änderung bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bei § 4 Abs 3-Gewinnermittlern (Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) dürfen ab 1.4.2012 – abweichend vom Zu- und Abflussprinzip - als Umlaufvermögen angeschaffte Grundstücke und Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, nicht mehr bei Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sondern erst, wenn sie verkauft werden und daher dem Aufwand ein entsprechender Veräußerungserlös gegenüber steht.

 

3.3. Forschungsprämie

Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie wird in Hinkunft die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Know-How-Träger eingebunden werden. Dadurch sollen Synergien genutzt und eine höhere Treffsicherheit erreicht werden. Im Gegenzug dafür wird für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2012 beginnen, die bisherige Deckelung von € 100.000 bei der Auftragsforschung (ausgelagerte Forschungstätigkeit) auf 1 € Mio angehoben.

 

Um dem Steuerpflichtigen insbesondere bei mehrjährigen Forschungsprojekten erhöhte Rechtssicherheit in Bezug auf die jährlich geltend zu machende Forschungsprämie zu geben, wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Forschungsprämie einen verbindlichen Bescheid anzufordern (Forschungsbestätigung, § 118a BAO). Diese Möglichkeit wird überdies durch eine – auf das jeweilige Wirtschaftsjahr bezogene – bescheidmäßige Feststellung über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie in § 108c Abs 8 ergänzt.

 

3.4. Bausparprämie und Prämie für Zukunftsvorsorge

Die Bausparprämie wird ab 1.4.2012 (für die Monate April bis Dezember 2012 aliquot) von 3 % auf 1,5 % reduziert und wird damit für das gesamte Jahr 2012 durchschnittlich 1,875 % betragen (maximal daher € 22,50). Ab 2013 beträgt sie - in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung – zwischen mindestens 1,5 % und maximal 4 %.

Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird ebenfalls reduziert und beträgt für das Jahr 2012 4,25 % (2,75 % zuzüglich neue reduzierte Bausparprämie von 1,5 %; maximaler Erstattungsbetrag für 2012 daher € 99,02).

 

3.5. Mineralölsteuer

Die Steuerbefreiung für Flüssiggas, das als Treibstoff für Fahrzeuge im Ortslinienverkehr verwendet wird, und die Steuervergütung für Gasöl, das von Eisenbahnunternehmen zum Antrieb von Schienenfahrzeugen verwendet oder das in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zum Antrieb für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird (Agrardiesel), entfallen ab 1.1.2013.

 

3.6. Vorwegbesteuerung für Pensionskassenpensionen

Bezieher von Pensionskassenpensionen können bis 31.10.2012 durch eine Erklärung gegenüber ihrer Pensionskasse auf eine Vorwegbesteuerung ihrer Pensionskassenpension optieren. Betroffen davon sind Pensionsbezieher sowie vor dem 1.1.1953 geborene Anwartschaftsberechtigte einer beitragsorientierten Pensionskassenzusage ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers, wenn der im Geschäftsplan festgelegte Rechnungszins am 31.12.2001 oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 3,5 % betragen hat. Der pauschale Einkommensteuersatz beträgt 25 %; die Steuer wird von dem zum 31.12.2011 vorhandenen Deckungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen berechnet. Für Kleinstpensionen bis € 2.000 brutto beträgt der pauschale Einkommensteuersatz nur 20 %.

 

Der Vorteil der Vorwegbesteuerung liegt darin, dass drei Viertel der in der Folge ausbezahlten Pension steuerfrei ist und nur ein Anteil von 25 % der normalen Lohnbesteuerung unterliegt.

 Das Einmalaufkommen aus dieser Vorwegbesteuerung soll budgetär für die jüngste Bankenrettung (ÖVAG) verwendet werden.