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Steuertipps für Unternehmer
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Ab 2017 gibt es die antragslose oder automatische Arbeitnehmerveranlagung. Das bedeutet, Arbeitnehmer müssen keine Erklärung abgeben und erhalten trotzdem ihre Gutschrift. 

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Lohnnebenkostenförderung – Beschäftigungsbonus

Für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit werden durch den Beschäftigungsbonus bis zu drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) gefördert.

 

Der vom Ministerrat beschlossene Beschäftigungsbonus wird vom Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.

 

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Investitionszuwachsprämie – Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien für die Investitionszuwachsprämie sind bereits auf der aws-Homepage (https://www.aws.at/foerderungen/aws-kmu-investitionszuwachspraemie/) abrufbar.

 

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Investitionszuwachsprämie ab 2017 - Abwicklung durch AWS

Die im Rahmen des Wirtschaftspaketes vom Ministerrat beschlossene Investitionszuwachsprämie wird als direkte Förderung vom Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.

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