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Steuertipps für Unternehmer
OGH verlängert Gültigkeit von Gutscheinen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 19. September 2012 um 16:34

Der Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil (28.6.2012, 7 Ob 22/12d) entschieden, dass die Befristung von  Gutscheinen ohne konkrete Angabe von Gründen unzulässig ist und grundsätzlich von einer Gültigkeit des Gutscheins von 30 Jahren auszugehen ist.

Aktualisiert ( Mittwoch, 19. September 2012 um 17:56 )
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