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Steuertipps für Unternehmer
Lohnnebenkostenförderung – Beschäftigungsbonus PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 12. Mai 2017 um 08:34

Für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit werden durch den Beschäftigungsbonus bis zu drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) gefördert.

 

Der vom Ministerrat beschlossene Beschäftigungsbonus wird vom Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.

 

Aktualisiert ( Freitag, 12. Mai 2017 um 06:51 )
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