Jahresbeleg Registrierkasse Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Donnerstag, 27. Dezember 2018 um 12:32

Wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Registrierkasse mit Jahresende ein Jahresbeleg erstellt werden muss. Der Jahresbeleg muss mit der BMF Belegcheck-App überprüft werden. Diese Überprüfung hat bis spätestens 15.02.2019 zu erfolgen.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Überprüfung des Jahresbeleges behilflich. Wir benötigen dazu von Ihnen den eingescannten Jahresbeleg und können für Sie die Überprüfung mit der BMF Belegcheck-App vornehmen.

 


 

 

 

 


Aktualisiert ( Freitag, 28. Dezember 2018 um 06:56 )