Banken müssen Negativzinsen bei Krediten weitergeben |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Montag, 10. Juli 2017 um 14:49 |
Laut einem OGH-Urteil ist ein Mindestaufschlag bei Krediten rechtswidrig. Banken müssen auch Negativzinsen weitergeben.
In einem vorhergehenden OGH-Urteil hat der OGH jedoch entschieden, dass die Negativzinsen nicht zu einem insgesamt negativen Zinssatz (Euribor plus Aufschlag) führen können.
Aus Sicht von EMSENHUBER & PARTNER ist dabei folgendes zu beachten:
Nachstehend finden Sie dazu einige Presseartikel: OGH-Urteil "Banken müssen Negativzinsen bei Krediten weitergeben" Artikel Presse - WKO "Kreditzinsen: Streit über Auslegung der OGH-Entscheidung" Artikel nachrichten.at "Urteil: Keine Negativzinsen für die Kreditnehmer"
Von EMSENHUBER & PARTNER empfohlene weitere Vorgangsweise:
Wir empfehlen, sowohl Privat- und Firmenkunden die Nichtweitergabe der Negativzinsen schriftlich zu beeinspruchen. Für Privatkunden stehen auf Grund des OGH-Urteiles die Chancen gut, dass diese nicht weitergegebenen Negativzinsen nachträglich vergütet werden. Für Firmenkunden gibt es bis dato kein OGH-Urteil und es bleibt abzuwarten, ob auf Grund der geringeren Schutzbestimmungen hier ebenfalls Chancen für die Weitergabe der Negativzinsen bestehen.
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