Lohnnebenkostenförderung – Beschäftigungsbonus Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 12. Mai 2017 um 08:34

Für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit werden durch den Beschäftigungsbonus bis zu drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) gefördert.

 

Der vom Ministerrat beschlossene Beschäftigungsbonus wird vom Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.

 

Nach Auskunft des AWS sind die entsprechenden AWS-Richtlinien unter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien derzeit noch in Ausarbeitung und werden nach Fertigstellung auf der AWS-Homepage abrufbar sein. Die Abwicklung des Beschäftigungsbonus wird somit im Rahmen eines Förderantrages beim AWS durchgeführt. Ein Antrag kann frühestens ab 01.07.2017 gestellt werden.  

 

ACHTUNG: Mit der Anmeldung neuer Mitarbeiter (zusätzlicher Arbeitsplätze) sollte, wenn möglich bis zum 01.07.2017 gewartet werden. 

Sobald die Förderrichtlinien vorliegen, werden wir Sie umgehend wieder mittels Newsflash informieren.