Investitionszuwachsprämie – Förderrichtlinien Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 11. Januar 2017 um 12:57

Die Förderrichtlinien für die Investitionszuwachsprämie sind bereits auf der aws-Homepage (https://www.aws.at/foerderungen/aws-kmu-investitionszuwachspraemie/) abrufbar.

 

Laut derzeitigem Stand sind insbesondere folgende Voraussetzungen für die Förderung notwendig:


  • Der Förderungsnehmer/ die Förderungsnehmerin muss Mitglied der Wirtschaftskammer bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sein. Landwirtschaftsbetriebe werden daher nicht gefördert.


  • Unternehmen, die nicht drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre für die Berechnung der neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens heranziehen können, sind nicht förderbar. Das bedeutet, Neugründer erhalten keine Förderung.


Die übrigen Details können Sie aus den Förderrichtlinien entnehmen.


Investitionszuwachsprämie – Förderrichtlinien (pdf)