Sparpaket - "Solidarabgabe" für höhere Einkommen |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstag, 27. März 2012 um 14:19 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
• Solidarbeitrag für Jahreseinkommen über € 185.000,- + 2,4 bis 4,5 %, 2.1. Anhebung des begünstigten Steuersatzes für sonstige BezügeFür die Jahre 2013 – 2016 steht die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen mit 6 % bei Einkünften von mehr als rd € 185.000 brutto pro Jahr (inklusive sonstige Bezüge) nicht mehr zu. Zu diesem Zweck wird zusätzlich zum begünstigten Steuersatz von 6 % für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Gehalt, Einmalprämien) innerhalb des Jahressechstels folgende Progressionsstaffel eingeführt:Steuersätze für steuerpflichtige sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13., 14. Gehalt, Prämien):
Bis zu einem Bruttomonatsgehalt von rd 13.200 Euro (Jahresbrutto von rd € 185.000) ändert sich bei der Besteuerung der sonstigen Bezüge nichts. Bei darüber hinausgehenden Bezügen wird der 13. und 14. Bezug bis zu einem Bruttomonatsgehalt von rd € 25.720 (Jahresbrutto rd € 360.000) mit 27 % und bis zu einem Bruttomonatsgehalt von rd € 42.400 (Jahresbrutto von rd € 593.500) mit 35,75 % besteuert. Bei darüber hinausgehenden sonstigen Bezügen gilt der Spitzensteuersatz von 50 %.
Beispiele:
Parallel zur höheren Besteuerung der sonstigen Bezüge wird für einkommensteuerpflichtige Unternehmer der 13 %ige Gewinnfreibetrag (GFB) für Gewinne ab € 175.000 wie folgt reduziert:
Ab einem Gewinn von € 580.000 gibt es gar keinen GFB mehr. Das Maximalausmaß des Gewinnfreibetrages beträgt daher bei der Veranlagung der Jahre 2013 bis 2016 € 45.350 (statt bisher € 100.000) oder durchschnittlich 7,82 %. Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für die Jahre 2013 bis 2016 werden bereits die reduzierten Sätze berücksichtigt. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die dem fixen Steuersatz von 25 % unterliegen, können nicht in die Bemessungsgrundlage des GFB einbezogen werden.
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Aktualisiert ( Dienstag, 27. März 2012 um 15:22 ) |