Quartalsweise UVA für Umsätze bis € 30.000,00 |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Freitag, 23. April 2010 um 11:57 |
Unternehmer, deren Umsätze im Vorjahr € 30.000,00 nicht überstiegen haben, dürfen ab dem 1.1.2010 ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich erstellen (bisherige Grenze € 22.000).
Diese Regelung hat allerdings nur für Unternehmer Bedeutung, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (für Umsätze bis € 30.000) verzichtet haben. |