Weiterverrechnung von PKW-Kosten Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 30. Oktober 2009 um 12:54

Kraftfahrzeuge sind umsatzsteuerrechtlich regelmäßig nicht Bestandteil des Unternehmens (daher keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug).

Überlässt ein selbständiger Handelsvertreter einem Branchenkollegen gegen Kostenersatz seinen Pkw, so ist das Entgelt allerdings auch nicht steuerbar. Die bisher schon in Rz 1931 der UStR vertretene Ansicht bleibt daher weiter aufrecht.