Beherbergung Umsatzsteuer Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 02. November 2018 um 00:00

 

Mit der Steuerreform 2015/16 wurde der Umsatzsteuersatz auf Beherbergung und Camping auf 13 % angehoben. Ab dem 01.11.2018 beträgt der Umsatzsteuersatz nur mehr 10 %.


Die Reduktion tritt mit 01.11.2018 in Kraft und betrifft eingerichtete Wohnräume und die damit verbundenen Nebenleistungen (Bsp. ortsübliches Frühstück, Vermietung von Parkflächen, Verleih von Sportgeräten). Weiterlesen ...

Aktualisiert ( Dienstag, 15. Januar 2019 um 14:45 )