Steuerreform 2009 - die Steuerpläne der neuen Regierung im Überblick Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 17. Dezember 2008 um 14:01

Seit 23.11.2008 ist es nunmehr offenbar fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird mit Wirkung 1.1.2009 eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine Entlastung von 2,7 Mrd Euro bringen soll (davon 2,2 Mrd Euro durch den neuen Tarif und zusätzlich 0,5 Mrd Euro für Familien).

 

 

Die Entlastung bei der Einkommensteuer soll durch folgenden neuen Lohn- bzw Einkommensteuertarif erreicht werden:

 

- Steuerpflichtige Einkommen bis 11.000 Euro (bisher 10.000 Euro) pro Jahr sollen steuerfrei sein.

- Einkommen zwischen 11.000 Euro und 25.000 Euro sollen mit 36,5 % besteuert werden (bisher 38,33 % ab 10.000 Euro).

- Einkommen zwischen 25.000 Euro und 60.000 Euro sollen mit 43,214 % besteuert werden (bisher 43,596 % zwischen 25.000 Euro und 51.000 Euro).

- Der Spitzensteuersatz von 50 % soll zwar unverändert bleiben, allerdings erst ab einem Einkommen von 60.000 Euro gelten (bisher ab 51.000 Euro).

 

 

Daraus ergeben sich im Vergleich zu 2008 folgende Entlastungswirkungen:

 

- Durch die Erhöhung des Tariffreibetrages auf 11.000 Euro werden fast 200.000 Kleinstverdiener aus der Steuerpflicht fallen, sodass ab 2009 insgesamt rd 2,7 Mio von rund 6,5 Mio steuerlich registrierten Österreichern keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen werden.

- Bei einem Brutto-Monatseinkommen (vor Abzug von SV-Beiträgen) von zB 1.500 Euro wird die jährliche Entlastung ca 450 Euro, bei zB 3.000 Euro wird sie ca 660 Euro pro Jahr betragen.

- Die maximale Steuerersparnis wird ab einem Brutto-Monatseinkommen von ca 5.800 Euro erreicht werden und beläuft sich auf 1.350 Euro pro Jahr (wobei durch den Anstieg der SVHöchstbeitragsgrundlage in 2009 davon nur rd 1.250 Euro netto übrig bleiben werden).

 

 

Zur Entlastung von Familien mit Kindern sind folgende Maßnahmen geplant:

 

- Der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag soll von 610 Euro auf 700 Euro jährlich erhöht werden, womit alle Kinder - unabhängig vom Einkommen der Eltern - zusätzlich mit 90 Euro pro Jahr gefördert werden.

- Neu ist ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr, der von der Steuerbasis abgesetzt wird (maximale Steuerersparnis 50 %, das sind 110 Euro pro Jahr und Kind).

- Entsprechend einer langjährigen Forderung vieler berufstätiger Frauen sollen Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich absetzbar werden.

- Weiters sollen Arbeitgeber für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen können.

 

 

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind laut Regierungsprogramm vor allem folgende Maßnahmen geplant:

 

- Zu Konjunkturbelebung soll für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010 eine 25 %ige degressive Abschreibung eingeführt werden (Entlastung ca. 570 Mio Euro).

- Als Kompensation für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezugs bei Arbeitnehmern soll der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG gemäß § 10 EStG) ab 2010 von 10 % auf 13 % angehoben und auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten (also auch auf Bilanzierer) ausgeweitet werden. Als besondere KMU-Förderung sollen für Gewinne bis 30.000 Euro zur Geltendmachung des FBiG keine Investitionen mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll ua die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG gestrichen werden.

- Weitere geplante Maßnahmen sind ua die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung, Ausbau und Vereinfachung der steuerlichen Forschungsförderung, neue steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen, die Abschaffung der Werbesteuer sowie eine verbesserte Bekämpfung des Steuerbetrugs.

 

Übersicht Änderung Steuersätze  (pdf)

Degressive Abschreibung (pdf)