Elektronische Antragstellung auf Arbeitslosengeld Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 31. Mai 2010 um 11:54
Mit einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wurde die gesetzliche Grundlage für die elektronische Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geschaffen und die neuerliche Geltendmachung und Wiedermeldung nach Bezugsunterbrechungen erleichtert.

 

Bisher war eine persönliche Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erforderlich. Künftig können Personen, die über ein sicheres elektronisches Konto beim Arbeitsmarktservice (AMS) verfügen (eAMS-Konto), den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf elektronischem Weg über dieses geltend machen; diese Personen haben grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen persönlich bei der regionalen Geschäftsstelle vorzusprechen.

 

Gleichzeitig wurden die Regelungen über die neuerliche Geltendmachung und die Wiedermeldung nach einer Bezugsunterbrechung angepasst und eine Neuregelung der Fristen zur Geltendmachung des Anspruchs nach vorangegangener Arbeitslosmeldung abhängig von deren Zeitpunkt und vom Vorhandensein eines sicheren elektronischen Kontos in das AlVG aufgenommen.

 

Die Neuregelungen treten mit 1. 7. 2010 in Kraft (BGBl I 2010/5, ausgegeben am 13. 1. 2010).