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Umsatzsteuer
Holen Sie sich die ausländischen Vorsteuern zurück! Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 13. Mai 2009 um 17:00
Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2008 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2009 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar!
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Liste der vorsteuerabzugsberechtigten PKW's Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 05. November 2008 um 14:18

Eine Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbussen können Sie aus beiliegendem Link entnehmen (Link)

 

 
Nachbringen der Rechnung im Zuge einer Außenprüfung Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 05. November 2008 um 13:34

Keine Rückwirkung des Vorsteuerabzuges mehr!

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Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen und Privatlehrer Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 05. November 2008 um 13:23

Die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen sind steuerfrei, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird.

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