Aktuell verstärkte KIAB-Kontrollen |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Montag, 31. Mai 2010 um 12:09 |
Die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) nimmt verstärkt Kontrollen bei Betrieben vor. Diese Kontrollen werden nicht (wie Betriebsprüfungen) im Vorhinein angekündigt.
Oftmals haben die KIAB-Organe bereits vor der eigentlichen Amtshandlung die Betriebe anonym besichtigt (zB als Gast eines Heurigen oder Kunde eines Geschäfts). Die Kontrollen finden oft am Wochenende oder in der Nacht statt. Als Risikobranchen gelten das Baugewerbe, die Hotelerie, die Gastronomie und das Verkehrswesen (Transportunternehmen, Taxibetriebe, etc.), es werden aber auch alle anderen Branchen kontrolliert.
Aufgaben und Befugnisse der KIAB
Hauptaufgaben der KIAB sind die die Feststellung
Die Kontrollbefugnisse der KIAB sind sehr umfangreich und umfassen insbesondere:
Die Organe haben sich durch Ausweis auszuweisen und die Kontrolle bedarf keines schriftlichen Auftrages. Jedoch hat diese Kontrolle möglichst ohne Störung des Betriebsablaufes zu erfolgen.
Verhalten
Falls Sie eine KIAB-Kontrolle haben, raten wir:
Strafen
Die Strafen sind empfindlich und setzen sich
Zu diesen Beträgen kann noch eine Geldstrafe in Höhe von bis zu EUR 3.625,00 kommen, da kein Lohnkonto für die Schwarzarbeiter geführt wurde (Finanzstrafverfahren). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Strafen steuerlich nicht absetzbar sind. Dazu kommen leider noch Nachzahlungen an Lohnabgaben (Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge), Zuschläge und oft leider Finanzstrafen.
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