XOPQBNMKK
Aktuell verstärkte KIAB-Kontrollen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 31. Mai 2010 um 12:09
Die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) nimmt verstärkt Kontrollen bei Betrieben vor. Diese Kontrollen werden nicht (wie Betriebsprüfungen) im Vorhinein angekündigt.

 

Oftmals haben die KIAB-Organe bereits vor der eigentlichen Amtshandlung die Betriebe anonym besichtigt (zB als Gast eines Heurigen oder Kunde eines Geschäfts). Die Kontrollen finden oft am Wochenende oder in der Nacht statt.  Als Risikobranchen gelten das Baugewerbe, die Hotelerie, die Gastronomie und das Verkehrswesen (Transportunternehmen, Taxibetriebe, etc.), es werden aber auch alle anderen Branchen kontrolliert.  

 

 

Aufgaben und Befugnisse der KIAB

 

Hauptaufgaben der KIAB sind die die Feststellung

  • illegal beschäftigter Arbeitnehmer und
  • die in Zusammenhang stehenden Hinterziehungen von Steuern und von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Daneben ist die KIAB unter anderem auch berechtigt, die Losungsaufzeichnungen zu kontrollieren.  

 

Die Kontrollbefugnisse der KIAB sind sehr umfangreich und umfassen insbesondere:

  • Auskunftsrecht
  • Betretungsrecht
  • Identifikationsfeststellung
  • Festnahmerecht  

 

Die Organe haben sich durch Ausweis auszuweisen und die Kontrolle bedarf keines schriftlichen Auftrages. Jedoch hat diese Kontrolle möglichst ohne Störung des Betriebsablaufes zu erfolgen.    

 

 

Verhalten

 

Falls Sie eine KIAB-Kontrolle haben, raten wir:

 

  • Bleiben Sie bitte ruhig!!!
  • Seien Sie kooperativ (es können Zwangsstrafen – auch mehrfach – in Höhe von bis EUR 5.000 verhängt werden, falls Sie Ihre Mitwirkungspflicht verweigern).
  • Lassen Sie sich die Dienstausweise zeigen (ein eigener Prüfauftrag ist nicht notwendig!!)
  • Fordern Sie die Organe auf, dass eine Rechtsbelehrung erfolgt.
  • Ziehen Sie Zeugen bei.
  • Fordern Sie die Erstellung eines Amtshandlungsprotokolls.
  • Lassen Sie sich das Protokoll aushändigen. Falls Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, fordern Sie die Beamten auf, dass Ihre Anmerkungen im Protokoll angeführt werden.
  • Verständigen Sie uns und übermitteln Sie uns das Protokoll.  

 

 

Strafen

 

Die Strafen sind empfindlich und setzen sich

 

  • aus einem Teilbetrag für jeden nicht vor dem Arbeitsantritt angemeldeten Dienstnehmer in Höhe von EUR 500,00 und
  • einem Teilbetrag in Höhe von EUR 800,00 für den Prüfeinsatz der KIAB (Kontrolle Illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) zusammen.
  • Zusätzlich hat die Gebietskrankenkasse auch die Bezirksverwaltungsbehörden zu verständigen. Diese verhängt Verwaltungsstrafen von EUR 830 bis 2.180 für jeden nicht vor Arbeitsantritt angemeldeten Dienstnehmer (im Wiederholungsfall von EUR 2.180 bis EUR 5.000).

 

Zu diesen Beträgen kann noch eine Geldstrafe in Höhe von bis zu EUR 3.625,00 kommen, da kein Lohnkonto für die Schwarzarbeiter geführt wurde (Finanzstrafverfahren). Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Strafen steuerlich nicht absetzbar sind. Dazu kommen leider noch Nachzahlungen an Lohnabgaben (Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge), Zuschläge und oft leider Finanzstrafen.