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Förderungen für Hotellerie, Gastronomie und Tourisums Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 19. Juni 2009 um 11:19

Auch die Tourismuswirtschaft bleibt von der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verschont.

 

Die Nächtigungszahlen sinken und zunehmend wird es auch schwieriger, die Finanzmittel für anstehende Investitionen zu bekommen, da die Banken bei der Kreditvergabe zurückhaltend geworden sind. Um die notwendigen Investitionen dennoch durchführen zu können, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Diese wickelt sämtliche Förderungen und Finanzierungen im Rahmen des sogenannten erp-Kredites und der TOP-Tourismusaktion ab und hat nunmehr im März endlich das notwendige Geld von der Europäischen Investitionsbank erhalten, um in den Jahren 2009 und 2010 ausreichend Kredite zur Verfügung stellen zu können.

 

Welche Förderungen erwarten Sie?

 

1. erp-Kredit

 

Ziel des Kredites ist es, die Wettbewerbsfähigkeit bei den Tourismusbetrieben zu verbessern und den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu fördern. Pro Kreditnehmer und Kalenderjahr werden dabei bis zu € 7,5 Mio. an Förderkrediten vergeben. Vorteile des erp-Kredits sind die deutlich unter jenen anderer Kreditfinanzierungsformen liegenden Zinssätze und die genau auf das jeweilige Projekt abgestimmten Vergabe-Konditionen.

 

Beachten Sie aber, dass nicht alle Kosten, die mit dem Projekt zusammenhängen, durch den erp-Kredit unterstützt werden. Die Förderungsrichtlinien für die einzelnen Förderungen (wie etwa Regional-Förderung, Förderung für KMU etc.) definieren dabei genau, welche Kosten förderungs- bzw nicht förderungswürdig sind.

 

Unser Tipp:

Die Antragstellung muss jedenfalls vor Baubeginn erfolgen. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auf der Homepage der ÖHT unter http://www.oeht.at

 

 

2. TOP-Tourismus-Förderung 2007-2013

 

Mit der TOP-Tourismus-Förderung werden Investitionen von bestehenden Unternehmen durch Zinsen- oder Einmalzuschüsse, bestimmte externe Beratungs- und Ausbildungsleistungen durch Rückerstattung von max 50 % der Kosten und die Bildung und Weiterentwicklung von Kooperationen gefördert. Zusätzlich erhalten kleine und mittlere Unternehmen im Sanierungsfall Unterstützung.