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Rezeptgebühr und Arzneimittel |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Mittwoch, 01. April 2009 um 15:08 |
Die Rezeptgebühr wurde auf € 4,90 erhöht. Mit Wirkung 01.01.2009 gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 %.
Medizinprodukte unterliegen weiterhin dem Normalsteuersatz von 20 %. Zur Abgrenzung steht das Warenverzeichnis I und II des Österreichischen Apotheker-Verlages zur Verfügung. |