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Banken müssen Negativzinsen bei Krediten weitergeben Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 10. Juli 2017 um 14:49

Laut einem OGH-Urteil ist ein Mindestaufschlag bei Krediten rechtswidrig. Banken müssen auch Negativzinsen weitergeben.

 

In einem vorhergehenden OGH-Urteil hat der OGH jedoch entschieden, dass die Negativzinsen nicht zu einem insgesamt negativen Zinssatz (Euribor plus Aufschlag) führen können.  

 

Aus Sicht von EMSENHUBER & PARTNER ist dabei folgendes zu beachten:

  • Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen Konsumentenkredit und Firmenkredit. Das angesprochene OGH-Urteil bezieht sich auf einen Konsumentenkredit und kann daher nicht unmittelbar auf Firmenkredite angewendet werden.

  • Die Wirtschaftskammer Sparte Bank und Versicherung, ist hinsichtlich der Auslegung anderer Meinung als die Arbeitskammer bzw. der VKI und sehen dieses OGH-Urteil als Einzelurteil.

 

Nachstehend finden Sie dazu einige Presseartikel:

OGH-Urteil "Banken müssen Negativzinsen bei Krediten weitergeben" 

Artikel Presse - WKO "Kreditzinsen: Streit über Auslegung der OGH-Entscheidung"

Artikel nachrichten.at "Urteil: Keine Negativzinsen für die Kreditnehmer"  

 

 

Von EMSENHUBER & PARTNER empfohlene weitere Vorgangsweise:

Wir empfehlen, sowohl Privat- und Firmenkunden die Nichtweitergabe der Negativzinsen schriftlich zu beeinspruchen. Für Privatkunden stehen auf Grund des OGH-Urteiles die Chancen gut, dass diese nicht weitergegebenen Negativzinsen nachträglich vergütet werden. Für Firmenkunden gibt es bis dato kein OGH-Urteil und es bleibt abzuwarten, ob auf Grund der geringeren Schutzbestimmungen hier ebenfalls Chancen für die Weitergabe der Negativzinsen bestehen.