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Absetzbarkeit von Katastrophenschäden Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Dienstag, 16. August 2016 um 09:07

Ein Hochwasserschaden ist für alle ein großer finanzieller Schaden. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass „Katastrophenschäden“, in diesem Fall Hochwasser, zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen und steuerlich in vollem Umfang absetzbar sind, das heißt bei der Einkommensteuererklärung 2016 bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2016 und eventuell in Folgejahren Berücksichtigung finden. Weiterlesen…