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Neuregelung der Mitarbeiterrabatte ab 01.01.2016 Drucken
Geschrieben von: WKO   
Freitag, 08. April 2016 um 09:07

Mit der Steuerreform wird ab 1.1.2016 für sämtliche Berufsgruppen ein Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte eingeführt. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern gewährt.

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